Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad mit oder ohne Hilfsmotor
(elektrounterstützendes Fahrrad bzw. Pedelec). Dazu gehören alle fest mit dem Fahrrad
verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile wie Sattel, Lenker, Lampen,
Gepäckträger, etc. Nicht versichert sind Fahrräder, die führerschein- oder
versicherungspflichtig sind.